MLaw Artan Sadiku, Rechtsanwalt, mit Eingabe vom 17. März 2020 bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Strafanzeige gegen den Geschädigten wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten gemäss Art. 217 StGB ab November 2018 bis zum Anzeigedatum. Damit gab die Beschuldigte, in der Absicht, gegen den Geschädigten eine Strafverfolgung herbeizuführen, gegenüber der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wissentlich und willentlich wahrheitswidrig an, der Geschädigte hätte in dieser Zeit (spätestens ab dem 8. März 2019 bis am 30. November 2019) keinen Unterhalt bezahlt und sich dadurch der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten gemäss Art. 217 StGB strafbar gemacht.