und dem bereits durch die Bezahlung der Lebenshaltungskosten, der Miete, etc. geleisteten Beitrag an den Unterhalt). Aufgrund der anstehenden, eventualiter bereits erfolgten, erneuten Trennung bezog der Geschädigte zudem am 1. Oktober 2019 CHF 2'450.00 sowie am 28. Oktober 2019 CHF 2'645.00 in bar und übergab das Geld jeweils als -3- Unterhaltsbeitrag noch am gleichen Tag in bar der Beschuldigten, welche die Empfänge jeweils mit ihrer Unterschrift bestätigte.