Artan Sadiku, Rechtsanwalt, gerichtlich getrennt. Zugleich wurde der Geschädigte verpflichtet, der Beschuldigten an ihren persönlichen Unterhalt ab dem 12. November 2018 bis zur Geburt des Kindes monatlich im Voraus CHF 2'400.00 abzüglich CHF 1'393.20 (vom Beschuldigten bezahlte Krankenkassenprämien für die Monate November 2018 bis Februar 2019) sowie an den Unterhalt des Kindes ab dessen Geburt monatlich im Voraus CHF 2'445.00 (CHF 750.00 Barunterhalt und CHF 1'695.00 Betreuungsunterhalt) zuzüglich allfällig bezogener Familienzulagen zu bezahlen. Das Kind wurde am tt.mm. 2019 geboren.