Hinzu kommt, dass die Reduktion des Tagessatzes und der Busse im Wesentlichen auf veränderte wirtschaftliche Verhältnisse des Beschuldigten im Verlauf des Verfahrens zurückzuführen sind. So hat der Beschuldigte im Berufungsverfahren einen deutlich höhen Kindesunterhalt von Fr. 1'700.00 ausgewiesen, als bisher bekannt war. So hat der Beschuldigte bei seiner Befragung vom 2. Februar 2021 noch einen Kindesunterhalt von Fr. 780.00 bzw. am 18. Juni 2021 von Fr. 800.00 -7-