Im Rechtsmittelverfahren wurde zudem die Verlängerung der Probezeit um ein Jahr betreffend die mit Strafbefehl vom 14. September 2020 ausgefällte bedingte Geldstrafe und die von der ersten Instanz festgesetzte bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren bestätigt. Der Beschuldigte erwirkt mit der Berufung und der Beschwerde ans Bundesgericht im Vergleich zum erstinstanzlichen Urteil jedoch insofern einen für ihn günstigeren Entscheid, als dass der Tagessatz von Fr. 100.00 auf Fr. 90.00 und die Busse von Fr. 2'000.00 auf Fr. 1'800.00 herabgesetzt wird.