1.2. Der Beschuldigte dringt mit dem von ihm erhobenen Rechtsmittel mit dem Antrag, er sei freizusprechen, nicht durch. Im Rechtsmittelverfahren wurde zudem die Verlängerung der Probezeit um ein Jahr betreffend die mit Strafbefehl vom 14. September 2020 ausgefällte bedingte Geldstrafe und die von der ersten Instanz festgesetzte bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren bestätigt.