3. Das Bundesgericht hiess die dagegen erhobene Beschwerde des Beschuldigten mit Urteil 6B_1227/2023 vom 10. Januar 2024 insoweit teilweise gut und im Übrigen ab, indem es festlegte, dass der Beschuldigte zu einer Busse in der Höhe von Fr. 1'800.00, ersatzweise 20 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt werde. Es wies die Sache zur Neuverlegung der Kostenfolgen des kantonalen Verfahrens an das Obergericht zurück. Die reduzierten Gerichtskosten (für das Bundesgerichtsverfahren) von Fr. 2'000.00 wurden dem Beschuldigten auferlegt. -6-