2. 2.1. Im Berufungsverfahren verlangte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch (Dispo-Ziffer 2) und eine dementsprechende Aufhebung der Ziffern 3 bis 8 des angefochtenen Urteils. 2.2. Das Obergericht erkannte mit Urteil SST.2022.260 vom 5. September 2023: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf - der versuchten Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB (Dossier 1.3).