Die einfache Körperverletzung kann zudem nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr zeigt der – mit dem Eingreifen der Passanten endende – Tatablauf der Delikte vom 1. April 2023 die Gefährlichkeit und das Risiko für schwere Gewaltdelikte des Beschuldigten exemplarisch auf und deckt sich mit dem durch das Obergericht anlässlich der Berufungsverhandlung gewonnen Bild des Beschuldigten: Der Beschuldigte verkratzte zuerst zwei fahrende Fahrzeuge in der näheren Umgebung der Brücke in Q._____ und beschimpfte einen Autofahrer (Einvernahme von C._____ vom 16. August 2023, act. 292 und 295; Einvernahme von D._____ vom 16. August 2023, act.