3.4. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten und mündlicher Erläuterung und Ergänzung des forensisch-psychiatrischen Gutachtens vom 31. Oktober 2023 durch die sachverständige Gutachterin H._____ fand am 7. November 2024 statt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: