1. (in Rechtskraft erwachsen) Das Strafverfahren gegen A._____ wird in Bezug auf den ersten Abschnitt der Anklage bezüglich der Vorfälle vor dem 16. November 2022 (betreffend die Geschädigte B._____) sowie in Bezug auf den zweiten und dritten Abschnitt der Anklage (betreffend die Geschädigten D._____ und C._____) gestützt auf Art. 329 Abs. 1 lit. c StPO und Art. 329 Abs. 5 StPO eingestellt. 2. Der Beschuldigte A._____ ist der sexuellen Belästigung i.S.v. Art. 198 Abs. 2 StGB betreffend den Vorfall vom 16. November 2022 (Geschädigte B._____) schuldig.