[...] verbringen wollen (GA act. 33 f.). Die Würdigung der Vorinstanz, wonach es sich beim entsprechenden Einwand des Beschuldigten nur um ein taktisches Vorbringen handle, um die Glaubwürdigkeit der Privatklägerin 1 in Zweifel zu ziehen, ist unter Willkürgesichtspunkten nicht zu beanstanden.