Auch seine Behauptung, wonach er in der Hektik des Berufsalltags jeweils nicht daran gedacht habe, seine Angestellten einzuladen, einen Fusel selbst von ihrer Kleidung zu entfernen, sei nicht nachvollziehbar. Ebenso wenig vermöge die Vermutung des Beschuldigten zu überzeugen, dass er seine weiblichen Angestellten wegen der engen Platzverhältnisse am Po berührt haben könnte, nachdem diese ausgesagt hatten, jeweils nur vom Beschuldigten am Po berührt worden zu sein und die hohe Anzahl von Berührungen nicht zufällig gewesen sein könnten. Auch die Art und Weise, wie er sich (in einem sehr späten Verfahrensstadium) gegenüber der -4-