So erscheine namentlich seine Behauptung nicht plausibel, er habe sich am 16. November 2022 ins Lager begeben, um das Inventar aufzunehmen, nachdem er der Privatklägerin 1 zuvor angeboten habe, sie nach Hause zu fahren und eine solche Inventaraufnahme eine gewisse Zeit in Anspruch nehme. Auch seine Behauptung, wonach er in der Hektik des Berufsalltags jeweils nicht daran gedacht habe, seine Angestellten einzuladen, einen Fusel selbst von ihrer Kleidung zu entfernen, sei nicht nachvollziehbar.