2. Auf Einsprache hin sprach die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden den Beschuldigten mit Urteil vom 15. Mai 2024 in Bezug auf diesen Vorwurf der sexuellen Belästigung im Sinne von Art. 198 Abs. 2 StGB schuldig und bestrafte ihn mit einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 3 Tagen. In weiteren (hier nicht mehr interessierenden) Anklagepunkten wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt. 3. Mit Berufungserklärung vom 31. Juli 2024 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch, soweit das Strafverfahren gegen ihn nicht eingestellt wurde. 4. Am 7. August 2024 ordnete der Verfahrensleiter das schriftliche Verfahren an.