Gleichentags, nachdem er sie aufgefordert habe, in den Lagerraum zu kommen, habe er sie gefragt, ob sie ihn zum Abschied küssen würde. Obwohl die Privatklägerin 1 dies verneint habe, habe der Beschuldigte anschliessend versucht, sie auf den Mund zu küssen, was diese nur durch Wegstossen des Beschuldigten habe verhindern können.