Soweit im Berufungsverfahren noch von Bedeutung, wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, seine Angestellte B._____ (Privatklägerin 1) am 16. November 2022 in seinem Restaurant "[...]", Q-Platz, R._____, sexuell belästigt zu haben, indem er dieser an deren letzten Arbeitstag eine Flasche Wein geschenkt und zu ihr gesagt habe, wenn sie diese Flasche alleine trinke, brauche sie anschliessend Sex. Gleichentags, nachdem er sie aufgefordert habe, in den Lagerraum zu kommen, habe er sie gefragt, ob sie ihn zum Abschied küssen würde.