Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 10. November 2023 wegen mehrfacher sexueller Belästigung (Art. 198 Abs. 2 StGB) zum Nachteil von B._____ (Privatklägerin 1), C._____ (Privatklägerin 2) und D._____ (Privatklägerin 3) zu einer Busse von Fr. 800.00, ersatzweise 8 Tagen Freiheitsstrafe.