Weg von Baden nach Bremgarten [60 Minuten]) zu reduzieren ist. Es ist somit von einem Stundenaufwand von 18 Stunden und 45 Minuten auszugehen. Des Weiteren sind die Kosten für Kopien statt mit Fr. 1.00 gemäss § 13 Abs. 3 AnwT mit Fr. 0.50 pro Kopie zu veranschlagen und die Fahrspesen, welche mit Fr. 1.00 pro Kilometer veranschlagt wurden, sind gemäss § 13 Abs. 2 AnwT i.v.m. § 6 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 SpesenV auf Fr. 0.70 pro Kilometer zu reduzieren. Somit ist ein Honorar für 18.75 Stunden à Fr. 220.00 = Fr. 4'125.00 (zuzüglich 8.1 % Mehrwertsteuer von Fr. 334.13) zu entschädigen, zudem Auslagen für Kopien von 40 Stück à Fr. 0.50 =