Die Verteidigung macht einen Aufwand von 7 Stunden und 45 Minuten à Fr. 220.00 geltend = Fr. 1'705.00 (zuzüglich der 8.1 % Mehrwertsteuer von Fr. 138.10). Hinzu kommen die Kopien und Porto in Höhe von Fr. 24.10 (zuzüglich der 8.1 % Mehrwertsteuer von Fr. 1.95) gemäss § 13 AnwT, woraus eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 1'869.15 resultiert, was angemessen erscheint. 6.3. Nachdem der Beschuldigte vollumfänglich freizusprechen ist, sind die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens (inkl. der Anklagegebühr) auf die Staatskasse zu nehmen (Art. 426. Abs. 1 StPO). - 13 -