hat, den Personalausweis und das Arztzeugnis des Beschuldigten zu - 12 - kontrollieren. Für die Kontrolleure bestand zur Sicherstellung der ordnungsgemässen Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel die Möglichkeit, den Sicherheitsdienst, die Sicherheitspolizei oder die Polizei beizuziehen.