5. 5.1. Die Kontrolleure der F._____ sind dem Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009 (PBG [SR 745.1]) unterstellt, womit sie als Beamte im Sinne von Art. 286 StGB gelten und grundsätzlich zu Amtshandlungen befugt sind. Im vorliegenden Fall hat sich der Beschuldigte aber gegen keine Amtshandlung der Kontrolleure aktiv widersetzt. Vielmehr haben es die Kontrolleure dem Beschuldigten freigestellt, ob er das Arztzeugnis zeigen wollte, weiter haben sie es ohne weiteres akzeptiert, dass der Beschuldigte seinen Ausweis nur der Polizei zeigen wollte.