_ verliess und die beiden Kontrolleure ihm folgten. Der Beschuldigte wollte die Haltestelle zunächst verlassen. Nachdem die Kontrolleure den Beschuldigten auf ihre Kompetenzen (zur Festhaltung) hingewiesen und ihn gleichzeitig aufgefordert hatten, auf die Polizei zu warten, blieb er bis zu deren Ankunft vor Ort. Die Polizei kontrollierte die Personalien und das Arztzeugnis des Beschuldigten und entliess ihn anschliessend aus der Kontrolle. 4. Gemäss Art. 286 StGB wird mit Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen bestraft, wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten an einer Handlung hindert, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt. -9-