Gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten hatte der Kontrolleur auch seinen Hinweis, den Personalausweis nicht zeigen zu wollen, akzeptiert. Davon ist zugunsten des Beschuldigten auszugehen, zumal sich auch nichts anderes aus den Aussagen des Kontrolleurs ergibt, der nach der Ablehnung des Beschuldigten umgehend seine Kollegin anwies, die Polizei zu rufen. Dass der Kontrolleur tatsächlich nicht insistierte, sondern wohl in Kenntnis seiner Kompetenzen (vgl. dazu unten) die Ablehnung sofort akzeptierte, ergibt sich im Übrigen auch daraus, dass der Kontrolleur bei späterer Gelegenheit sehr wohl insistierte: