3.4. Der Beschuldigte erstattete am 3. September 2024 (Postaufgabe: 2. September 2024) die Berufungsbegründung und hielt an seinen bereits gestellten Anträgen fest. 3.5. Mit begründeter Berufungsantwort vom 9. September 2024 (Postaufgabe: 6. September 2024) beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Abweisung der Berufung unter Kostenfolgen. -5- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen den mit Urteil vom 29. Februar 2024 ergangenen Schuldspruch und damit zusammenhängend auch gegen das Strafmass und die Kosten- und Entschädigungsfolgen.