4. Der Strafklägerin wird für die Strafklage mangels entsprechenden Antrags keine Parteientschädigung zugesprochen. 5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 800.00 Gerichtsgebühr Fr. 1'200.00 andere Auslagen Fr. 42.00 Total Fr. 2'042.00 Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten vollumfänglich auferlegt, somit insgesamt Fr. 2'042.00 6. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber."