1.3. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 15. Dezember 2023 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Strafbefehl, welcher zur Anklageschrift erhoben wurde, mitsamt den Akten am 21. Dezember 2023 an das Bezirksgericht Bremgarten zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. -3- 2. 2.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte mit Urteil vom 29. Februar 2024: "1. Der Beschuldigte wird der Hinderung einer Amtshandlung gemäss Art. 286 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen.