Aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten wurde die Polizei zwecks Feststellung der Personalien beigezogen. Während das Kontrollpersonal das Eintreffen der Polizei abwartete, versuchte der Beschuldigte, sich von der Örtlichkeit zu entfernen, wobei dies durch das Kontrollpersonal verhindert wurde.