Der Beschuldigte widersetzte sich der Aufforderung durch den Kontrolleur, dasselbe vorzuzeigen. Ebenfalls lehnte er es ab, zwecks Feststellung seiner Personalien einen Ausweis vorzuweisen. Bei der Haltestelle R._____ verliess der Beschuldigte den Zug. Dies taten der Kontrolleur der Strafklägerin sowie seine Arbeitskollegin ebenfalls. Aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten wurde die Polizei zwecks Feststellung der Personalien beigezogen.