Der Unfall ereignete sich am 1. Dezember 2023, der Strafbefehl erging am 24. Januar 2024. Es wäre der Gesuchstellerin daher ohne Weiteres möglich gewesen, in den fast zwei Monaten zwischen Unfallzeitpunkt und Erlass des Strafbefehls entsprechende medizinische Abklärungen zu tätigen oder solche bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen, sowie nach Erlass des Strafbefehls Einsprache zu erheben und die Staatsanwaltschaft über ein mögliches medizinisches Problem in Kenntnis zu setzen, zumal sie sich zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich medizinisch hat untersuchen lassen.