Gegenstand Revisionsgesuch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ST.2024.176 vom 24. Januar 2024 -2- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. A._____ (Gesuchstellerin) wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschat Muri-Bremgarten ST.2024.176 vom 24. Januar 2024 wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 1 StGB und mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 60.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'400.00 verurteilt.