4. [in Rechtskraft erwachsen] Es wird eine stationäre Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 1 StGB angeordnet. 5. Von einer Landesverweisung wird gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 8 EMRK abgesehen. - 15 - 6. [in Rechtskraft erwachsen] 6.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin C._____ eine Genugtuung von Fr. 500.00 zu bezahlen. 6.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger D._____ Schadenersatz von Fr. 119.35 und eine Genugtuung von Fr. 1'000.00 zu bezahlen. 6.3. Im Übrigen werden die Zivilklagen auf den Zivilweg verwiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.