4. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 Abs. 1 StPO; Art. 81 StPO). - 14 - Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Verfahren betreffend die Vorwürfe der mehrfachen Beschimpfung (Anklageziffern 4.2. bis 4.4) wird eingestellt.