Die ehemalige amtliche Verteidigerin, Rechtsanwältin Renate Senn, wurde mit Verfügung vom 23. Juli 2024 aus ihrem Mandat entlassen. Nachdem die amtliche Verteidigung im vorinstanzlichen Verfahren sistiert worden war, die amtliche Verteidigerin sich anschliessend nicht hat vernehmen lassen und auch kein im Berufungsverfahren vor Obergericht angefallener, entschädigungspflichtiger Aufwand ersichtlich ist, ist ihr für das Berufungsverfahren vor Obergericht keine Entschädigung zuzusprechen.