Die Sachverständige hält das Erreichen der weiteren Stufen sodann auch für realistisch (Protokoll S. 13 f.). Mithin ist davon auszugehen, dass die therapeutische Behandlung bei weiterhin positivem Verlauf eine weitere Verbesserung der Legalprognose des Beschuldigten zur Folge haben wird, sodass nach Abschluss der stationären Massnahme eine günstige Legalprognose gestellt werden kann (Protokoll S. 15). Nach Abschluss der Massnahme ist somit nicht mehr von einem erheblichen öffentlichen Interesse an der Wegweisung des Beschuldigten auszugehen.