würde dem Beschuldigten mit der Etablierung eines geeigneten sozialen Empfangsraums in der Schweiz – namentlich der erforderlichen betreuenden Strukturen, eines professionellen Helfernetzes sowie einer stabilen Tagesstruktur – eine umfassende Unterstützung gewährleistet werden (vgl. Protokoll S. 13; Therapieverlaufsbericht der PDAG vom 23. Januar 2025 S. 7).