Dadurch konnte bereits eine deutliche Stabilisierung der psychotischen Symptomatik erreicht werden (Therapieverlaufsbericht der PDAG vom 23. Januar 2025 S. 9 und 12; Therapieverlaufsbericht der PDAG vom 27. März 2025 S. 2). Zusätzlich soll ein Grundverständnis für die Erkrankung, die Behandlungsmöglichkeiten und die Medikation vermittelt sowie der Empfangsraum des Beschuldigten, d.h. seine Wohn- und Arbeitssituation, vorbereitet werden (Protokoll S. 12 f.; Therapieverlaufsbericht der PDAG vom 23. Januar 2025 S. 12; vgl. Therapieverlaufsbericht der PDAG vom 27. März 2025 S. 2). Eine unmittelbar lebensbedrohende Krankheit liegt damit nicht vor.