nicht paginierte Beizugsakten JA.2019.1857, Entscheid der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 6. November 2019 S. 1 ff.). Zudem wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 3. August 2020 wegen versuchter Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Beschimpfung, mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sowie mehrfacher Tätlichkeiten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 800.00 -8-