Neben den im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Straftaten sprechen auch mehrere – wenn auch teils niederschwellige – Vorstrafen gegen eine gelungene Integration. Der Beschuldigte wurde mit Entscheid der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 2. März 2017 wegen Hehlerei, versuchten Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Raubs zu einer aufgeschobenen persönlichen Leistung von acht Tagen verurteilt (MIKA-Akten act. 53 ff.).