erneut zu seiner Mutter nach H._____ zurück (UA act. 115). Ab März 2022 sei er temporär als Maler oder Logistiker tätig gewesen (vgl. MIKA-Akten act. 164 ff.). Auf diese Weise habe er monatlich zwischen Fr. 3'000.00 und Fr. 4'000.00 verdienen können (UA act. 9). Eine Festanstellung habe er nie gehabt (VA act. 274). Im Zeitpunkt der Einvernahme am 29. Juli 2022 sei er ungefähr zwei Wochen ohne Arbeit gewesen (UA act. 7 ff.). Er sei mit Fr. 700.00 vom Sozialamt unterstützt worden (UA act. 10). Zudem übernehme das Sozialamt auch seine monatliche Miete von rund Fr. 300.00 (UA act. 11).