vgl. UA act. 101). Trotz der konfliktbehafteten familiären Beziehung erhielt der Beschuldigte sowohl im vorzeitigen Vollzug im Gefängnis als auch in der PDAG regelmässig Besuch von seiner Mutter und seinen Schwestern. Es bestehe insbesondere zur älteren Schwester F._____ eine stabile Beziehung, die sich unterstützend auf seine Behandlung auswirke (Therapieverlaufsbericht der PDAG vom 27. März 2025 S. 1; Therapieverlaufsbericht der PDAG vom 23. Januar 2025 S. 6 und 12). Der Beschuldigte selbst bezeichnet die Beziehung zu seiner Familie als das Wichtigste in seinem Leben. Da sein Vater verstorben sei, sei er der einzige Mann im Hause und würde sich um seine Geschwister kümmern (Protokoll