Die Mutter sowie die drei Geschwister des Beschuldigten leben in der Schweiz. Sein Vater lebt nicht mehr (Untersuchungsakten [UA] act. 7). Das Verhältnis des Beschuldigten zu seiner Familie erscheint äusserst ambivalent. Es war in der Vergangenheit wiederholt von Angst und Eskalationen geprägt; so liegen elf Polizeiberichte zwischen 2019 und 2021 über häusliche Gewalt zwischen dem Beschuldigten und seiner Mutter bzw. seinen Schwestern vor, die zu Polizeieinsätzen und Hausverboten führten (MIKA-Akten act. 32 ff.; vgl. UA act.