Einreisegrund war die Furcht vor staatlicher Verfolgungsmassnahmen in Eritrea (Akten des Migrationsamts des Kantons Aargau [MIKA-Akten] act. 3 ff.). Mit Wiedererwägungsentscheid vom 12. April 2011 wurde das Asylgesuch des Beschuldigten abgelehnt, aufgrund der (damaligen) Unzumutbarkeit einer Rückkehr nach Eritrea wurde der Vollzug der Wegweisung jedoch zugunsten einer vorläufigen Aufnahme aufgeschoben (MIKA-Akten act. 25 ff.).