3.4. Am 4. Dezember 2024 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme ein. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 16. Dezember 2024 auf eine Stellungnahme. 3.5. Die Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) reichten am 23. Januar 2025 einen Therapieverlaufsbericht ein und ergänzten diesen mit Eingabe vom 27. März 2025. 3.6. Mit Verfügung vom 24. April 2025 wurde der Antrag des Beschuldigten auf erneute Begutachtung bzw. Exploration vorgängig zur Berufungsverhandlung sowie die damit einhergehende Neuansetzung der Berufungsverhandlung abgewiesen.