Fr. 1'000.00. Es ordnete eine stationäre Massnahme an und verwies den Beschuldigten unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) für 5 Jahre des Landes. Sodann wies es die Zivilklage des Privatklägers B._____ ab, verpflichtete den Beschuldigten, der Privatklägerin C._____ eine Genugtuung von Fr. 500.00 und dem Privatkläger D._____ eine Genugtuung von Fr. 1'000.00 sowie Schadenersatz von Fr. 119.35 zu bezahlen und verwies dessen Zivilklage im Übrigen auf den Zivilweg. Schliesslich regelte es die Kosten und Entschädigungen.