2. Das Bezirksgericht Brugg stellte mit Urteil vom 10. Oktober 2023 das Verfahren betreffend die Vorwürfe der mehrfachen Beschimpfung (Anklageziffern 4.2 bis 4.4) mangels Strafanträgen ein, sprach den Beschuldigten der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen versuchten Nötigung, der Beschimpfung (Anklageziffer 4.1), der mehrfachen Tätlichkeiten und des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 300.00, sowie einer Busse von Fr. 1'000.00.