3.2.2.4. F._____, die Ehefrau des Beschuldigten, bestätigte die Angaben ihrer Schwester. Zum Zustand des Beschuldigten bei der Bar und zu Hause sagte sie, dieser sei normal gewesen, sie habe ihn aber nicht gross gesehen. Es sei schon betrunken gewesen, aber es sei nicht so schlimm gewesen, dass er nicht mehr habe laufen können (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15 ff.).