Sie hätte aber das Gefühl gehabt, man könne ihn dort (in der Garage) lassen, es habe dort ja auch ein Sofa. Er sei in der Garage langsam gelaufen, aber ganz normal gewesen. Sie hätten nicht bemerkt, dass der Beschuldigte (dann) nicht mehr da gewesen sei, bis irgendwann das Mobiltelefon der Schwester geklingelt habe und sie ihn (im Spital) abholen sollte. Zwischenzeitlich sei niemand nach ihm unten in der Garage schauen gegangen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8 ff.).