G._____ wurde am 27. September 2024 vom Obergericht als Zeugin befragt. Sie bestätigte, dass sie den Beschuldigten am fraglichen Tag von der Shisha-Bar nach Hause gefahren habe. Sie und ihre Schwester seien zusammen dorthin gefahren, nachdem diese von ihrem Mann dazu telefonisch gebeten worden sei. Sie habe dann den Beschuldigten in dessen Fahrzeug nach Hause gefahren. Der Beschuldigte habe sich zu Hause in der Garage umziehen wollen, weshalb sie ihm den Schlüssel(- bund) zurückgegeben habe. Sie und ihre Schwester seien nach oben gegangen. Er sei betrunken gewesen. Sie hätte aber das Gefühl gehabt, man könne ihn dort (in der Garage) lassen, es habe dort ja auch ein Sofa.