25 f. und 28). Er, B._____, habe diesem Gebaren jedoch keine grosse Aufmerksamkeit geschenkt, es sei erst «interessant geworden», als die Frau ihn auf die hinter dem Fahrzeug liegende Person aufmerksam gemacht habe (GA act. 28). 3.2.2.3. Im Schreiben vom 15. September 2023 legte G._____ dar, sie habe ihren Schwager, den Beschuldigten, am 22. August 2023 von einer Shisha-Bar mit dessen Auto abgeholt. Danach habe dieser angegeben, sich umziehen -7- zu wollen und sich in die Garage begeben. Was sich daraufhin ereignet habe, wisse sie nicht (GA act. 45).